Georg Gesthuysen GmbH Die Häusliche Krankenpflege mit Herz und Verstand
Georg Gesthuysen GmbHDie Häusliche Krankenpflege mit Herz und Verstand

Das gilt ab 1. Januar 2017

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde definiert.

 

Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von

Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen

werden gleichberechtigt berücksichtigt.

 

Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade

 

Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen

aus der Pflegeversicherung

 

In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungsangebot

und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung

wird besser berücksichtigt  

 

Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege

wahrzunehmen werden erweitert

 

Die Pflegeberatung wird ausgebaut

 

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert

 

Was leistet die Pflegekasse?

Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.

Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.

Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Nach der Ermittlung und Bewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt eine Einteilung in eine der 5 Pflegegrade. Diese Unterscheiden sich wie folgt:

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

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Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

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