Das gilt ab 1. Januar 2017 |
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde definiert.
Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade
Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungsangebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt
Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
Die Pflegeberatung wird ausgebaut
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert
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Was leistet die Pflegekasse?
Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Nach der Ermittlung und Bewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt eine Einteilung in eine der 5 Pflegegrade. Diese Unterscheiden sich wie folgt:
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
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Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.